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Willkommen an der

Richard-von-Weizsäcker-Schule

Schulart: 2-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik

Das 2-jährige Berufskolleg Sozialpädagogik (2BKSP) ist eine zweijährige, vollschulische Ausbildung mit abschließenden Prüfungen.

Während der gesamten Ausbildung muss mindestens einmal die Einrichtung und das Arbeitsfeld gewechselt werden.

Das 2-jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben mit Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen wahrzunehmen.

Zusätzliche Angebote:

  • Erwerb der Fachhochschulreife (durch Besuch von Zusatzunterricht)
  • Qualifizierung im Bereich der Sportpädagogik (Übungsleiterberechtigung)
  • Ausbildung zu Musikmentoren

Diese Schulart ist eine vollschulische Ausbildung mit mehrwöchigen Praxisblöcken.

Die Praktika werden von der Schule betreut.

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres finden schriftliche und mündliche Prüfungen statt.

Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, muss ein einjähriges, abschließendes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden.

In diesem Berufspraktikum muss eine Jahresarbeit erstellt werden und die Ausbildung endet mit einem Kolloquium.

Ziel der Ausbildung ist die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher.

  • Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (vom G8 nach Klasse 10) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

sowie

  • der erfolgreiche Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten (1BKSP) mit mindestens der Note „ausreichend“ im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei sich bei einer Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform die Mindestfrist, ab der die Berechtigung zum Besuch der Fachschule eintritt, entsprechend verlängert oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage zum Download. Zusammen mit einem aktuellen Lebenslauf und den entsprechenden Zeugnissen und Nachweisen (in beglaubigter Kopie) schicken Sie diese Unterlagen an unsere Schule.

Ihre Anmeldung sollte bis Anfang Juni bei uns eingegangen sein.

Bitte im Sekretariat abgeben!

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